Die Schulkonferenz
Nach §128 des Hessischen Schulgesetzes übernimmt die Schulkonferenz folgende Aufgaben:
- Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken.
- Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
Die Schulkonferenz setzt sich aus fünf Lehrerinnen und Lehrer, fünf Eltern und der Schulleiterin oder dem Schulleiter zusammen.
Die Vertreter der Eltern werden auf der Schulelternbeiratssitzung, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer auf der Gesamtkonferenz gewählt. Die gewählten Vertreter üben ihr Amt für die Dauer von zwei Jahren aus. Eltern, die Interesse an der Arbeit in der Schulkonferenz haben, müssen nicht das Amt des Elternbeirats ausüben. Sie brauchen jedoch eine Bescheinigung, dass ihr Kind die Eiche-Schule besucht.
Auf die Zusammenarbeit mit den Eltern wird an der Eiche-Schule sehr viel Wert gelegt. Die Schulkonferenz beschäftigt sich deshalb mit folgenden Themen:
- Haushaltsplanungen / Kleines Budget
- Eventuelle Kürzungen der Stundentafel
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- Projekte der Schule (z.B: Zirkus, Trommelzauber, Kidspower, Martinsmarkt, Sponsorenlauf, Infoabende für Eltern…)
In jedem Schuljahr kann es aus aktuellen Anlässen zu weiteren Aufgaben kommen, wie:
- Evaluation und Verabschiedung des Schulprogramms
- Elternbefragung und Auswertung
- Schülerbefragung und Auswertung
- Informationen aus dem Schülerrat, dem Förderverein, der Gesamtkonferenz, dem PAKT
- Sonstiges